Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:
Die teilnahmeberechtigten Kinder erhalten den Gutschein vor Beginn der diesjährigen Sommerferien in ihrer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. schulvorbereitenden Einrichtung.
Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres 2024/25, also die Kinder, die sich im Kindergartenjahr 2024/2025 im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Dies sind in der Regel die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden.
Eltern erhalten über das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg, die Gutscheine über die Kindertageseinrichtungen, die Ihre Kinder besuchen.
Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können über Ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Aufsichtsbehörde der Stadt Augsburg, Amt für Kindertagesbetreuung) beantragen
Bitte beachten: Dies gilt nicht für die schulvorbereitenden Einrichtungen
Weitere Informationen rund um die Aktion „Mach mit - Tauch auf“ erhalten die Eltern unter folgendem Link:
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.