Als Träger von Freizeit-, Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangeboten können Sie Ihre Veranstaltungen im Familien-Kompass eintragen, sofern Ihre Angebote die elterliche Erziehungskompetenz und ein gelingendes Zusammenleben in der Familie stärken. Der Familien-Kompass hilft Ihnen, Ihre Angebote der Familienbildung nach §16 SGB VIII (Förderung der Erziehung in der Familie), der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, zur familiären Gesundheitsförderung oder kulturellen Bildung zu bewerben.
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