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Einführung des Bayerischen Kinderstartgeldes (bisher Familiengeld)

Der Ministerrat hat den Gesetzesentwurf für das bayerische Kinderstartgeld beschlossen. 

Das Kinderstartgeld wird für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, eingeführt. Es beträgt 3.000 Euro pro Kind (Einmalzahlung) und wird zum ersten Geburtstag ausbezahlt. Bei Mehrlingen erfolgt eine mehrfache Zahlung. Die Auszahlung ist ab 1. Januar 2026 möglich. Der Antrag für das Kinderstartgeld kann gleichzeitig mit dem auf Elterngeld gestellt werden Die Abwicklung erfolgt – wie beim Familiengeld – durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Das Kinderstartgeld richtet sich an Berechtigte mit Hauptwohnsitz in Bayern. Es dient nicht der Existenzsicherung und wird daher nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.

Mehr Informationen unter: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. Juni 2025 – Bayerisches Landesportal

Kinderstartgeld

Bayerisches Familiengeld | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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