Das Gesetz soll mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein:
In einer ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
In einer zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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