Kindeswohlgefährdung melden
Bestimmte Berufsgruppen – Lehrer*innen, Erzieher*innen, Ärzte und Ärztinnen, Hebammen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe – sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung dem Jugendamt zu melden.
Haben Sie als Mutter, Vater, Angehörige*r oder einfach als Privatperson einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden, Sie sind aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, so sollten Sie sich auf jeden Fall an Fachkräfte wenden. Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass dafür mit. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre konkreten Beobachtungen beziehen können.
Ansprechpartner können für Sie sein:
Sie können sich an die Beratungsstellen wenden, um sich selbst Unterstützung zu holen. Sei es, dass Sie einen Verdacht haben oder dass Ihnen ein Kind von seinen Gewalterlebnissen erzählt hat und Sie um Hilfe bittet.
Welche Beweise gibt es für Kindeswohlgefährdung?
Am auffälligsten sind dabei körperliche Merkmale:
Spuren von Gewalt, etwa: immer wieder blaue Flecke, Narben oder sogar Knochenbrüche.
Mangelnde Hygiene, verschmutzte oder nicht witterungsgemäße Kleidung.
Häufige Müdigkeit, Schlaf- oder Essstörungen, Stottern, Konzentrationsschwäche, Entwicklungsverzögerungen
emotionale Vernachlässigung oder psychische Misshandlung als Kindeswohlgefährdung sind schwer erkennbar, das sollten Sie Fachleuten überlassen
sexueller Missbrauch ist ebenfalls schwer zu erkennen. Nur selten haben Kinder Verletzungen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Es gibt auch keine anderen konkreten Merkmale oder Signale, die in jedem Fall auftreten und eindeutige Hinweise sind. Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf so eine belastende Erfahrung. Es gibt betroffene Kinder, die sich extrem zurückziehen. Dann gibt es Kinder, die teilen aus, tun anderen weh, um ihre Ohnmachtserfahrung auszugleichen. Manche lassen in ihren schulischen Leistungen nach, einige Kinder werden sehr ängstlich oder auch aggressiv. Wenn sich ein Kind stark verändert, sollten Erwachsene immer aufmerksam sein.
Bewahren Sie in jedem Fall die Ruhe!
Übereiltes Handeln oder große Aufregung sind selten hilfreich für das Kind. Es sei denn, es liegt eine akute Notlage vor. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind sofort Hilfe braucht, wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt oder die Polizei. Dann werden die Anhaltspunkte für eine Gefährdung überprüft. Das Jugendamt ist dann dazu da, mit den Eltern Lösungen zu erarbeiten, um das Miteinander besser zu gestalten
Beachten Sie folgende Hinweise:
Bedrängen Sie das Kind nicht mit Fragen
Sprechen Sie nicht allein mit dem möglichen Täter oder der Täterin
Wenn Sie sich unsicher sind, ob bereits eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob sie das Jugendamt informieren sollten, fragen sie bei den Fachleuten einer Erziehungsberatungsstelle oder des Kinderschutzbundes nach
Einen berechtigten Verdacht können Sie (ggf. auch anonym) beim Jugendamt melden
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung kann schriftlich (Link: zentrale Fallaufnahme Kindeswohlgefährdung) oder telefonisch (0821 324-2811) erfolgen