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Familienpflege

Wenn eine Mutter krank wird, die Hauptverantwortung für Kinder und Haushalt trägt, können Familienpfleger*innen helfen. Dies gilt ebenso für Väter, die diese Aufgaben übernehmen. Die professionelle Familienpflege sorgt dafür, dass das Familienleben trotz Krankheit weiterläuft.

Wann Familienpflege einspringt

Familienpfleger*innen kommen auf ärztliche Verordnung und nach Genehmigung der Krankenkasse zum Einsatz:

  • Bei Krankenhausaufenthalt, Reha oder Kur der Mutter

  • Wenn die Mutter zu Hause krankheitsbedingt Kinder und Haushalt nicht versorgen kann

  • Bei Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung

  • Bei vorübergehender körperlicher oder seelischer Überforderung

  • Insbesondere Belastungssituationen, z.B. für Alleinerziehende oder Familien mit behinderten bzw. chronisch kranken Angehörigen

Was Familienpfleger*innen leisten

Familienpfleger*innen übernehmen erzieherische, hauswirtschaftliche und pflegerische Aufgaben eigenständig und verantwortungsvoll. Die staatlich anerkannte Fachausbildung dauert in Bayern zwei Jahre und setzt eine abgeschlossene hauswirtschaftliche oder kinderpflegerische Ausbildung voraus.

Anbieter in Bayern

Die Familienpflegewerk im KDFB gemeinnützige GmbH ist mit 22 Familienpflegestationen der größte Anbieter in Bayern. Weitere Anbieter sind die Caritas, Diakonisches Werk, in München das Katholische Familien- und Altenpflegwerk und in Würzburg die Rita-Schwestern. Auf dem Land unterstützen Dorfhelferinnen und Betriebshelfer Familien. Alle Adressen sind auf www. familienpflegewerk.de zu finden.

Gesetzlicher Anspruch und Kosten

Familien mit Kindern bis 12 bzw. 14 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Familienpflege. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf eine geringe Zuzahlung von 5-10€ pro Tag. Bei Schwangerschaft und Geburt entfällt die Zuzahlung.

  • bei stationärer Behandlung im Krankenhaus

  • bei Reha oder Kur

  • nach schwerer Krankheit, akuter Verschlimmerung oder ambulanten Operationen

Bis zu 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren oder behinderten Kindern bis zu 26 Wochen. Bei privat Versicherten übernehmen die Kassen die Kosten meist nicht; hier kann in bestimmten Fällen das Sozialamt, eine Versicherung oder Beihilfe einspringen

Antragstellung

Familienpflege wird auf ärztliche Verordnung hin beantragt. Die Familie reicht das "Rezept" bei der Krankenkasse ein, die den Einsatz genehmigt. Einsatzleiter*innen der Stationen koordinieren die Helfer*innen und informieren über das weitere Vorgehen.

Weitere Informationen zu Anspruch, Kosten und regionalen Familienpflegestationen erhalten Sie hier.

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