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Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes

Der Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe, eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen Gefährdungen zu schützen. Zu den Gefährdungen gehören Gewalt, Suchtmittel, ungeeignete Medien, Kommunikationsrisiken, Mobbing, Delinquenz, Extremismus und Sekten.  

Der Jugendschutz lässt sich dabei grundsätzlich in den erzieherischen und ordnungsrechtlichen Jugendschutz unterteilen. Während der erzieherische Jugendschutz die Förderung einer alters- und entwicklungsangemessenen Erziehung aller Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt, setzt der ordnungsrechtliche Jugendschutz auf gesetzliche Verbote, mit denen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen das ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglicht wird.

Jugendschutz beinhaltet folgende Bereiche:

- Erzieherischer Jugendschutz

- Prävention von Jugenddelinquenz und -gewalt

- Jugendmedienschutz

- Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Den ausführlichen Artikel des Bayerischen Staatsministeriums finden Sie hier:

Jugendschutz | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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