Inobhutnahme - Wenn Du nicht mehr nach Hause kannst
Du kannst heute nicht nach Hause, weil Du dort in dringender Gefahr bist? Du musst irgendwo anders übernachten und befindest Dich in einer akuten Krise? Du bist noch nicht 18 Jahre alt?
Dann hol Dir Hilfe beim Jugendamt!
Du kannst:
Dich tagsüber zur Beratung an die SD-Dienststellen wenden (Links: Sozialdienst - Region Mitte, Sozialdienst - Region Nord, Sozialdienst - Region West, Sozialdienst - Region Ost, Sozialdienst - Region Süd)
Öffnungszeiten: Mo–Fr:08:30–12:00 Uhr, Do:14:00–17:30 Uhr
Direkt die Zentrale Fallaufnahme Kinderschutz anrufen: 0821/324-2811
Dich im Krisenfall oder außerhalb der Öffnungszeiten der Zentrale Fallaufnahme Kinderschutz an die Polizei wenden unter 110
Wenn Du das willst, wird Dich das Jugendamt in Obhut nehmen.
In Obhut nehmen bedeutet:
Dem Kind oder Jugendlichen eine Wohn-Möglichkeit geben, sich um das Kind oder den Jugendlichen kümmern, damit es Essen und Kleidung hat und in Sicherheit leben kann.
Das Jugendamt hat im Rahmen der Inobhutnahme die Aufgabe, für das Wohl des Minderjährigen zu sorgen, ihn zu beraten und Hilfsangebote aufzuzeigen und diese ggf. einzuleiten. Die Unterbringung kann bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform erfolgen. Im Anschluss wird eine umfassende Hilfeplanung eingeleitet, um geeignete Maßnahmen für die weitere Betreuung und Unterstützung festzulegen.