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Im Konflikt mit dem Gesetz?

Im Jugendstrafrecht geht es um strafbare Handlungen, die von Personen zwischen 14 und 20 Jahren begangen werden. Im Strafrecht gilt eine Person als jugendlich, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat bereits 14 Jahre alt war aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für sie gelten andere Regeln als bei der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung von erwachsenen Tätern. Typische Jugenddelikte können von Diebstahl, Vandalismus und Schwarzfahren bis hin zu Drogenmissbrauch und Alkoholkonsum reichen.

Eine Sonderstellung nehmen Heranwachsende ein: Bei Taten von Personen zwischen 18 und 21 Jahren ist von Fall zu Fall unterschiedlich, ob diese nach dem Erwachsenenstrafrecht oder nach dem milderen Jugendstrafrecht zu beurteilen sind. Hierfür sind insbesondere die Art der Tat (handelt es sich um eine typische Jugendtat?) und die Reife des Heranwachsenden ausschlaggebend.

Es liegt im Wesen dieses Lebensabschnitts, dass die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist und Teenager daher dazu neigen, gegen Gesetze zu verstoßen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Ladendiebstahl, weil das Taschengeld nicht für die neuen Sneaker reicht, die Teilnahme an einer Schlägerei, um andere zu beeindrucken oder Sachbeschädigung, um sich selbst als rebellisch darzustellen. Ein Großteil der Jugendlichen hat bereits mindestens eine solche Bagatelltat begangen, wobei längst nicht alle Delikte aufgedeckt werden.

Wenn die Tat jedoch entdeckt wird, wird selbstverständlich auch gegen jugendliche Täter ermittelt und diese werden zur Rechenschaft gezogen. Daher sollte mit einem erfahrenen Anwalt im Jugendstrafrecht zusammengearbeitet werden, um eine günstiges Ergebnis mit der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht auszuhandeln oder die Strafe gering zu halten.

Eine wichtige Besonderheit des Jugendstrafrechts ist, dass es eine andere Zielsetzung als das Erwachsenenstrafrecht hat. Ziel ist es, dem Jugendlichen die Folgen seines Handelns klar zu machen und ihm die Möglichkeit zu geben, seine Straftat als Lernprozess zu begreifen. Die Erziehung des Jugendlichen steht hier im Vordergrund. Das bedeutet jedoch nicht, dass Jugendliche bei Straftaten straffrei ausgehen oder nur mit kleinen Strafen rechnen müssen. Vor dem Hintergrund des Erziehungsgedankens ist die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe, insbesondere bei Bagatelldelikten und bei Ersttätern, jedoch geringer als bei erwachsenen Tätern.

Wenn Du Stress mit dem Gesetz hast, hilft Dir die Jugendhilfe im Strafverfahren, denn sie ist ein Teil des Sozialen Dienstes/des Jugendamtes.

Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Wenn Du eine Straftat begangen hast und Du bist noch keine 21 Jahre alt, wird die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert. Du hast also von Anfang an jemanden, der sich für Dich einsetzt.

Das Ganze läuft so ab:

  • Wir erfahren von der Staatsanwaltschaft, dass gegen Dich ein Strafverfahren läuft. Sie teilt uns Deinen Namen und Deine Adresse mit.

  • Du bekommst von uns eine Einladung, damit wir uns kennenlernen können und wir besprechen Deine Situation. Wir wollen uns mit Dir ein Bild machen, wie es dazu kommen konnte.

  • Wenn es zur Verhandlung kommt, gehen wir zum Gericht mit. Dort geben wir unsere Beurteilung von Dir und den Umständen, die zur Tat geführt haben, ab.

  • Wir schlagen eine Lösung vor, die dazu beitragen kann, dass Du in Zukunft nicht mehr in eine solche Situation kommst. Das kann ein Sozialer Trainingskurs sein, oder eine andere erzieherische Maßnahme. Darüber entscheidet aber das Gericht.

Es gibt auch die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleiches!

Ein Beispiel: Du hast einen Mitschüler in einer Schlägerei verletzt, er hat Dich angezeigt und es droht Dir ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung.
Dir tut leid, was Du getan hast und siehst ein, dass es falsch war.
In so einem Fall können wir ein Gespräch zwischen Dir und Deinem Mitschüler vorschlagen, bei dem Du Dich entschuldigen kannst. Wir handeln dann gemeinsam aus, welche Wiedergutmachung Du leisten musst. Das geht natürlich nur, wenn Dein Mitschüler das möchte. Wenn Ihr Euch auf diesem Weg einigen könnt, kann das Gericht das Verfahren im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches einstellen. Schadensersatz musst Du aber eventuell trotzdem bezahlen.

Du siehst, es gibt für uns eine Menge Möglichkeiten, Dir zu helfen. Wir wollen nämlich, dass Du eine Chance bekommst, Deinen Fehler wiedergutzumachen.

Hilfe findest Du hier: Jugendhilfe im Strafverfahren

Manchmal bekommst Du vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft statt Strafe eine Weisung. Nämlich dann, wenn dies ausreichend scheint, um dich von weiteren Straftaten abzuhalten.

Das bedeutet, der Richter oder die Staatsanwaltschaft können Dir Gebote oder Verbote auferlegen wie zum Beispiel die Annahme einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, die Teilnahme an einem sozialen Training oder Arbeitsleistungen. Diese Weisungen sollen Deine Lebensführung regeln und Deine Erziehung fördern. Damit soll erneuten Straftaten entgegengewirkt werden.

Beratung und Unterstützung bei einer Weisung findest Du hier: Brücke e. V. Augsburg

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