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Teilhabe und Inklusion als Menschenrecht

Behinderung

Menschen gelten als Menschen mit Behinderung, wenn sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die länger als ein halbes Jahr andaudert. Durch diese Beeinträchtigung ergeben sich im Alltag, in der Schule oder im Beruf viele Herausforderungen und die Gefahr der Ausgrenzung.

Die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. In dieser werden noch einmal explizit die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert. Im Grunde genommen sind es die Menschenrechte, die hier noch einmal auf die besondere Situation von Menschen mit Einschränkungen hin formuliert sind. Damit verbunden ist es ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, Barrieren – in den Köpfen der Menschen und in der Umgebung – abzubauen. In der Stadt Augsburg gibt es daher einen Behindertenbeirat. Dieser berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Im Wegweiser für Menschen mit Behinderungen finden Sie wichtige Informationen, welche Anlaufstellen und Beratungsangebote es in Augsburg gibt.

Teilhabe

Jeder Mensch ist anders, aber alle Menschen verfügen über die gleiche Menschenwürde und Menschenrechte. Jeder Mensch – mit und ohne Behinderung oder Beeinträchtigung – hat das gleiche Recht zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Menschen mit Behinderung sind Teil der Vielfalt unserer Gesellschaft. Sie bereichern das soziale Miteinander und leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen wertvollen und wichtigen Beitrag zur Gesellschaft. Teilhabe beinhaltet die aktive Mitgestaltung und Teilnahme an der Gesellschaft. Durch Teilhabe kann die Gegenwart und Zukunft gemeinsam lebenswert gestaltet werden. Sie ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Aufgabe von allen.

Inklusion

Unser Ziel ist es, mögliche Barrieren Stück für Stück abzubauen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Damit dies gelingt, gibt es in Augsburg den Aktionsplan Inklusion und den Behindertenbeirat. 

Inklusion meint in diesem Zusammenhang mehr als Integration. Grundgedanke und Vision ist, dass die bestehenden Strukturen an den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Damit verbindet sich der Abbau von Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen an der Teilhabe „behindern“. Als Beispiel kann hier auf die Treppe zum Bahnhof verwiesen werden, die für einen Rollstuhlfahrenden zu einem unüberwindbaren Hindernis wird. Durch einen behindertengerechten Aufzug kann hier die Teilhabe ermöglicht werden. Wir alle haben den Auftrag, Barrieren abzubauen und Brücken zu bauen: in einem weiten Verständnis bedeutet Inklusion, die gleichberechtige Teilhabemöglichkeit aller.

Bereits 1994 fand die UNESCO-Weltkonferenz der „Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ im spanischen Salamanca statt. Ergebnis war die sogenannte Salamanca-Erklärung, ein Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse und eine inklusive Schulentwicklung. In dieser wird der weite Inklusionsbegriff zugrunde gelegt und (gleichberechtigte) „Bildung für Alle“ gefordert – unabhängig von ihren physischen, intellektuellen, sozialen, emotionalen oder sprachlichen Voraussetzungen und unabhängig von Behinderung oder Hochbegabung. Sie schließt Kinder aus benachteiligten Gruppen explizit mit ein. Bildung kann als Schlüssel für Teilhabe gesehen werden.

Gemeinsames Leben und Lernen von Kindern mit und Kindern ohne Behinderung von Anfang an ist möglich. So gibt es in den meisten Kindertageseinrichtungen Möglichkeiten der inklusiven Frühförderung. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben grundsätzlich das gleiche Recht, eine Regelschule zu besuchen. An den Schulen finden sich unterschiedliche Formen der Inklusion. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Augsburg berät sie kostenlos und unabhängig zu den inklusiven Angeboten und Fördermöglichkeiten an Grund- und Mittelschulen und auch an Förderzentren. Gemeinsam finden sie für Ihr Kind und Ihre Familie den bestmöglichen Weg.

 

 

 

 

 

 

 

 

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